Santoro Arbeitssicherheit

Einlagenversorgungen für Arbeitssicherheitsschuhe müssen gemäß den Vorgaben der DGUV Regel 112-191 gefertigt werden.

Um die sicherheitstechnische Zulassung des jeweiligen Schuhs zu erhalten, dürfen ausschließlich geprüfte und freigegebene Versorgungskombinationen verwendet werden.

Hierfür benötigen wir zwingend die genaue Schuhbezeichnung beziehungsweise den Hersteller und das Modell des getragenen Arbeitssicherheitsschuhs, damit eine konforme Versorgung mit den entsprechend zugelassenen Komponenten gewährleistet werden kann.

Da es sich hierbei nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen handelt, erfolgt die Kostenübernahme je nach beruflicher Situation des Patienten über andere Kostenträger, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen zu möglichen Kostenträgern, aktuelle Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung sowie den derzeit erforderlichen Verordnungsbogen für die ärztliche Verordnung.

Verordnungsdokument

Anlage 04 Verordnung‍ ‍